Was ist die Jugendfeuerwehr
JUGENDFEUERWEHREN SIND DIE JUGENDGRUPPEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN
In fast jedem Ort in Schleswig-Holstein, gibt es freiwillige Feuerwehren – egal ob Großstadt oder Dorf. Alle Bürger und Bürgerinnen können sich dort ehrenamtlich mit einbringen um ihren Mitmenschen in Notsituationen zu helfen. Mit 10 Jahren können Mädchen und Jungen bereits der Jugendfeuerwehr beitreten, die es beinahe bei jeder freiwilligen Feuerwehr gibt. Dort lernt man wichtige Grundlagen für den späteren Feuerwehrdienst.
Geschichte der DJF (Deutschen Jugendfeuerwehr)
1882 wurde die erste Jugendfeuerwehr Deutschlands in Oevenum auf der Insel Föhr gegründet und ist damit vermutlich die älteste in Europa. Allerdings damals mit anderen beweggründen, da die Männer damals meist zu hoher See waren mussten die Jugendlichen den Brandschutz der Insel übernehmen. Die erste Jugendfeuerwehr nach dem heutigen Modell ist vermutlich die 1953 gegründete Jungendfeuerwehr Niebüll. Jugendfeuerwehr wurde im Zuge der Gleichschaltung in der NS-Zeit als Hitler-Jugendfeuerwehr gleichgeschaltet. Die Deutsche Jugendfeuerwehr (DJF) wurde 1964 in Berlin gegründet.
In Deutschland sollte man bei Eintritt in eine Jugendfeuerwehr zehn Jahre alt sein.[1] Doch es gibt Bundesländer in denen ein Beitritt zu einer Jugendfeuerwehr erst mit 12 Jahren möglich ist (z. B. Bayern). Es gibt jedoch in einigen Orten Kindergruppen, so dass bereits Kinder ab sechs oder acht Jahren die Feuerwehr kennenlernen können. Diese sind jedoch nicht Teil der offiziellen Jugendfeuerwehren. Mit 18 Jahren (Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg[2]), in anderen Bundesländern schon früher (z. B. in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen mit 16 Jahren), kann ein Jugendfeuerwehrmitglied in den aktiven Dienst der Feuerwehr übernommen werden. Zu Beginn durchläuft der neue Feuerwehrmann (SB, Truppmannanwärter) die so genannte „Truppmannausbildung“ (auch Grundlehrgang oder Grundausbildung genannt), in der die in der Jugendfeuerwehr erlernten grundlegende Tätigkeiten vertieft und geprüft werden (beispielsweise Brandlehre, Feuerwehrfahrzeuge, Brandbekämpfung). Entsprechende Regelungen sind in den Landesgesetzen verankert. In Schleswig-Holstein kann diese Truppmannausbildung auch schon vor der Übernahme in den aktiven Dienst der Feuerwehr erfolgen.
(Quelle: Wikipedia)