Blaulicht und Martinshorn

Wie verhalte ich mich, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert?

Auf unseren Einsatzfahrten mit „Blaulicht und Martinshorn“ erleben wir es immer wieder, dass Verkehrsteilnehmer nicht wissen wie sie sich richtig verhalten sollen und in Panik geraten. Viele reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Dadurch geht wertvolle Zeit verloren, die dann am Einsatzort fehlt und Menschenleben fordern kann.

                          Im Notfall zählt jede Minute !

 
Zeigen sie
Rücksicht und Verständnis für die Einsatzfahrer, diese stehen bei ihren Einsatzfahrten unter einem enormen Druck. Wenn ihnen z.B. ein Einsatzfahrzeug entgegenkommt unterstützen sie den Fahrer durch ihr rücksichtsvolles Verhalten, indem sie den Blinker setzen oder das Warnblinklicht einschalten, rechtzeitig nach rechts ausweichen und anhalten.

Blaulicht und Martinshorn auch bei Nacht? Fühlen sie sich auch gestört, wenn sie nachts durchs Martinshorn geweckt werden? Diese Vorschrift gilt natürlich auch nachts genauso wie im Berufsverkehr oder rechnen sie Nachts mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall/Brand unterwegs ist?

Sonderrechte

gem. § 35 StVO, sind besondere Rechte im Straßenverkehr für besondere Gruppen und Personen (z.B. Feuerwehr)  zur Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben (z.B. den Brandschutz) wenn diese dringend geboten sind. Sonderrechte, also Befreiungen von der StVO, im konkreten sind z.B.:
   - Rechtsfahrgebot
   - Geschwindigkeit
   - Abstand
   - Überholen
   - Vorfahrt
   - Rotlicht
   - Vorschriftenzeichen.
Die Befreiungen von den Vorschriften der StVO gibt dem Einsatzfahrer aber kein Vorrecht vor anderen, ändert keine Verkehrsregeln, gibt dem Einsatzfahrer zwar ein Recht auf Missachtung von Regeln, muss aber immer verhältnismäßig und damit restriktiv angewendet werden. 

Wegerechte

gem. § 38 StVO, besteht nur mit Blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Es darf nur eingesetzt werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Das Wegerecht ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) haben sofort freie Bahn zu schaffen. 

Erst denken, dann handeln!

Erstmal Ruhe bewahren und schauen aus welcher Richtung die akustischen und optischen Signale der Rettungsfahrzeuge kommen. Erst dann entsprechend ausweichen und dabei auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer achten. Sollte ein Ausweichen nicht möglich sein, BITTE bremsen sie nicht unvermittelt ab und blockieren die Fahrbahn. Fahren sie weiter und lassen die Einsatzfahrzeuge an geeigneter Stelle überholen. 

Bei einer Roten Ampel kann es angebracht sein über die Haltelinie zu fahren um den Rettungsfahrzeuge freie Fahrt zu machen. Bei grüner Ampel erstmal anhalten und schauen woher die Rettungsfahrzeuge kommen. Verzichten sie auf ihr Vorfahrtsrecht.

 

Auf einspurigen Straßen Geschwindigkeit verringern, so weit wie möglich nach rechts ausweiche ggf. anhalten, achten sie dabei auf den Gegenverkehr. So anhalten das schwere Rettungsfahrzeuge noch zügig durchkommen. Halten sie auf keinen Fall in engen und unübersichtlichen Kurven, diese erst durchfahren und dann anhalten. 

 

Bei Stau auf mehrspurigen Straßen z.B. Autobahn sind alle Autofahrer verpflichtet, die „Rettungsgasse“ freizumachen. Das bedeutet, dass Autofahrer auf der linken Fahrspur nach links an den Rand fahren müssen und auf allen anderen Fahrspuren die Autofahrer nach rechts ausweichen müssen.

 

Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf! 

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